Im Jahr 2014 ist das Fernabfragegesetz in Kraft getreten. Seit dem ist die Maklerbranche gezwungen alle Kunden darüber aufzuklären, dass Sie mit Leistungsbeziehung eines Maklerservices einen Vertrag abschließen.
Das war schon immer so. Früher reichte jedoch die mündliche Vereinbarung und ein „konkluentes Verhalten“ aus, um diesem „Vertrag“ eine Basis zu geben. Heute nicht mehr.
Seit diesem Tag verbringen Horden von Makler Ihre Zeit damit mit Kunden darüber zu diskutieren, dass dieser Nachweis gebraucht wird. Gut – es gibt auch Diejenigen die dieses Gesetz einfach umgehen. Aber genau das werden auch Diejenigen sein, die dafür Sorge tragen, dass Makler als bessere Wegelagerer wahrgenommen werden.
Ein Profi in diesem Bereich ist vieles in Einem. Er muss ein königlicher Verkäufer sein, eine Art Rechtsanwalt, Psychater, Banker, Baugutachter und kreativer Lösungsfinder. Es ist ein harter Job meine Lieben. Das ist nichts für Weicheier, Menschen die die „schnelle Mark“ suchen oder „Hinterhof Akrobaten“. Die Branche fängt jetzt an sich zu regulieren, so dass der Nachfrager in wahrscheinlich drei bis vier Jahren auf eine völlig andere Liga von Anbietern treffen wird. Übrig bleiben die Experten. Der Rest wird vom Markt verschwinden.
Aber zurück zu dem Widerrufsrecht.
Wenn ein Kunde eine Adresse, ein Expose, eine Besichtigung anfragt, dann fragt er nach einer Leistung. Die Erbringung dieser Leistung ist schon Vertragsgegenstand. Also wird er VORHER darüber aufgeklärt, in welchem rechtlichen Rahmen er sich bewegt. Nämlich: Seine kompletten Leistungen sind bis zum Zeitpunkt des Kaufes des angefragten Hauses völlig kostenfrei. Ansonsten bewegt er sich in rechtlich vereinbarten Leitplanken. Und: Genau Dies muss er auch schriftlich (meist in Form von einfachen Häkchen) bestätigen.
Genau über diesen Punkt und über das damit einhergehende Widerspruchsrecht (14Tage, auf das verzichtet werden muss, wenn der Kunde SOFORT seine Leistung haben möchte), wird also tagtäglich Stunden debattiert. Obwohl! Meistens auch längere Erklärungen und/ oder sogar ein Erklärvideo (Hier auf YouTube anschauen!) bei liegen. Das schaut sich aber anscheinend leider Niemand an.
Ich bin persönlich wirklich sauer über diesen Umstand. „Ich möchte doch nur wissen, wo das Haus steht, damit ich es mir von außen anschauen kann!“ Ja bitte – aber was spricht dann dagegen sich zu verpflichten auch die Courtage zu zahlen, wenn es wirklich gekauft wird?“ Eigentlich doch nichts. Oder doch?
Den „Makler umgehen“ scheint ein Volkssport geworden zu sein. Weil es ja anscheinend im gros alles nur „Halsabschneider“ sind. Macht sich denn einer dieser Kunden die Mühe und versucht einmal nachzurechnen, was einen Makler ein Hausverkauf kostet? Mit allen monatlichen Kosten, Lohnkosten, Werbekosten und allem was dazu gehört? Nein. Warum auch.
Sollten wir wirklich in dieser Form miteinander kommunizieren? Wäre es nicht an der Zeit, auch für den Kunden, „die Spreu vom Weizen“ zu trennen? Ein bisschen mehr Respekt wäre schön.
Erst vor ein paar Tagen kommt ein Verkäufer auf uns zu mit einem Brief (vielleicht schwärze und veröffentliche ich Diesen auch wirklich einmal…). Darin war zu lesen, dass der Kunde starkes Interesse am Kauf hat. Er hatte die Anschrift des Verkäufers von der Hausverwaltung erhalten mit den Worten „Nein, ich bin nicht bereit Maklercourtage zu zahlen, ich möchte die Wohnung direkt kaufen und den Makler umgehen“.
Mir fehlen die Worte.
Und nun würde ich Eure Meinung dazu gerne hören. Wie seht Ihr das? Gibt es eventuell Aufklärungsbedarf zu den wirklichen Leistungen eines Maklers um das Bild etwas schärfer zu stellen?
Oder seit Ihr selbst Makler und möchtet Eure Geschichte hinzu fügen?